Arbeitskreis Compliance_

Konzept / Idee

Spätestens mit dem BMF- Schreiben vom 23.05.2016 hat das Thema Compliance auch innerhalb des Steuerrechts und hier der Gemeinnützigkeit an Bedeutung gewonnen. Wobei sich Compliance beileibe nicht nur auf die Steuern reduziert. Auch wenn es keine einheitliche und verbindliche Sprachregelung für Compliance gibt, so befasst sich der Arbeitskreis mit den drei Ebenen von Compliance:

  • Compliance bedeutet das Einhalten von rechtlichen Pflichten, der für einen Verein relevanten Gesetze, Ordnungen und vereinsinternen und vereinsspezifischen Regelungen.
  • Compliance verlangt persönliche Organisations- und Überwachungspflichten von Vereinsmanagement und Aufsichtsgremien, um Rechtsverstöße durch den Verein und die für ihn handelnden Personen  zu vermeiden.
  • Compliance steht für die Organisation des Vereins, die hilft, Rechtsverstöße zu vermeiden und die Vereinsführung bei Verfehlungen zu enthaften.

Umsetzung

Durch die Gründung des Arbeitskreises sollen vor allem folgende Ziele erreicht werden:

  • Akzeptanz und Bewusstsein von Compliance
  • Unterstützung der Glaubwürdigkeit der eigenen Organisation
  • Entwicklung von Verhaltensrichtlinien
  • Interessenskonflikte nach innen und außen vermeiden
  • Implementierung von Risikoanalysen
  • Sicherstellung der Gemeinnützigkeit

Organisation:

  • Der Arbeitskreis Compliance wird vor der Sommerpause 2018 das erste Mal tagen und seine Arbeit aufnehmen.
  • Die Leitung des Arbeitskreises koordiniert die Termine und lädt zu den Sitzungen ein.
  • Der Arbeitskreis wird regelmäßig über seine Arbeit bei den Seminaren, ggf. in regionalen Arbeitstreffen bzw. über die übrigen Medien (FK-Info, FK-Homepage) informieren.

Zusammensetzung

  • Horst Lienig (Vorstand Freiburger Kreis) – Leitung
  • Timo Lienig Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
  • Thiemo Potthast (Geschäftsführer Turngemeinde Biberach 1847 e.V.)

    Ansprechpartner im Vorstand: Horst Lienig